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  • 08.03.2022Grundsteuer 2022
  • Wer ist für die Steuererklärung zuständig?

     Bei Eigentumswohnungen ist der einzelne Eigentümer zuständig, nicht der WEG-Ver­walter. Damit die Finanzämter ausreichend Zeit haben, die Werte zu berechnen, sollen die Steuerklärungen bereits vom 1. Juli bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden. Die Erklärungen sind dem Finanzamt elektronisch per ELSTER zu übermitteln. Wer bei Elster noch nicht registriert ist, sollte dies bald beantragen, da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt. Eine persönliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung wird nicht erfolgen. Es wird lediglich eine öffentliche Bekanntmachung geben.

     Welche Angaben muss der Steuerpflichtige machen?

     Kurz gesagt: Der Eigentümer muss dem Finanzamt alle Daten mitteilen, die dieses benötigt bzw. haben will. Das sind bei Wohngrundstücken nach dem Bundesmodell insbesondere:

     Größe des Grundstücks , Art der Immobilie, Alter des Gebäudes, Wohnfläche des Gebäudes, Nettokaltmiete (Rohertrag), Bodenrichtwerte

    Praxistipp

    Die Bodenrichtwerte sind dem Finanzamt normalerweise bekannt (§ 247 Abs. 2 BewG). Die Nettokaltmiete ergibt sich praktischerweise aus Anlage 39 zu § 249 BewG. Und die restlichen Werte sollte der Grundbesitzer kennen. Wenn nicht, hilft vielleicht ein Blick in den Kaufvertrag der Immobilie oder die Baupläne. Auch in den Policen zur Haus- bzw. Hausratversicherung kann man fündig werden.

    Darüber hinaus teilen die mitteilungspflichtigen Stellen dem Finanzamt die Informationen mit, die für die Feststellung der Grundsteuer wichtig sind.

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